EBBASA Zuchtstandard:

Charaktereigenschaften
Der Boerboel muss ein gutes Wesen haben.
Der Boerboel muss intelligent sein, mit einem standhaften und ausgeglichenen Wesen, er muss seinem Besitzer treu sein bis in den Tod.
Der Boerboel muss die Eigenschaften eines guten Wachhundes besitzen und seinem Besitzer stets unterwürfig sein, mit einer besonderen Zuneigung Kindern gegenüber. Der Boerboel muss ein gutes Selbstbewusstsein haben.

Allgemeines Aussehen
Der Boerboel muss groß, solide gebaut, stark und muskulös sein.Der Boerboel muss in jeder Hinsicht ein gut ausgewogener Hund sein.

Körperproportionen 

Der Kopf
- muss groß und kräftig sein 
- muss das typische Boerboelaussehen haben
- muss symmetrisch und proportional ausgewogen sein
- muss zwischen den Ohren flach sein - Der Nasenknochen darf bei Rüden nicht mehr als 10cm lang sein. Bei Hündinnen 
  
ebenfalls nicht mehr als 10cmDie Nase muss grade sein (ohne aufwärts Biegung)

Die Augen
- müssen gut geformt sein
- müssen pigmentiert sein  - dürfen nicht hervortreten

Die Ohren
- müssen von mittlerer Größe, V-förmig und im richtigen Verhältnis zur Größe des Kopfes sein
- Müssen natürlich am Kopf herunter hängen (also kein Stehohr)

Die Schnauze
- Der Kiefer muss kräftig, grade und breit sein
- Der Kiefer muss gut schließen, das heißt kein Vorbiss,
- Ideal wäre ein Scherengebiss.
- Der maximal erlaubte Unterschied zwischen Ober- und Unterkiefer beträgt 1cm.
- Die Lippen müssen gut pigmentiert sein, dürfen nicht zu fleischig sein und müssen die Zähne bedecken.

Der Nacken
- muss kräftig und gut bemuskelt sein, in Proportionen zum Rest des Hundes stehen.

Vordere Körperhälfte
- Die Brust muss gut ausgeprägt sein, muskulös und breit jedoch im Verhältnis zum Hund und seinem Körper.
- Die Vorderbeine müssen grade stabil und kräftig sein
- Die Schultern müssen kräftig, muskulös und gelenkig sein
- Die Ellbogen dürfen weder hervorstehen noch nach innen gedreht sein, so das der Hund die Vorderläufe geschmeidig
  bewegen kann.

Der Körper
- Die Länge muss in Proportionen zur Größe des Hundes stehen 
- Der Körper muss eine Ausgewogenheit zwischen Vorder- und Hinterpartie aufweisen
- Der Rücken muss stark und grade sein

Hintere Körperhälfte
- Muss kräftig und muskulös sein
- Die Hinterhand muss gut ausgebildet sein
- Die Hinterbeine müssen stabil und kräftig sein
- Die Sprunggelenke dürfen weder nach innen noch nach außen gedreht sein

Die Pfoten
- müssen gute, nicht zu harte Ballen haben
- müssen im Verhältnis zum Rest des Hundes stehen
- dürfen weder nach innen noch nach außen gedreht sein

Die Rute
- kann kupiert sein, muss aber nicht
- muss eine Einheit mit dem Hund bilden
- sie darf weder zu hoch noch zu tief ansetzten
- sie darf weder zu sehr nach oben- noch zu sehr nach unten gebogen sein

Das Fell/Farbe
- muss kurz und glatt sein
- Die Farbe des Hundes muss den Vorgaben entsprechen

Bewegung
- Der Boerboel sollte sich ausdrucksvoll, gleichmäßig und leicht bewegen

Allgemeines
- Das allgemeine Erscheinungsbild des Hundes soll dem eines typischen Boerboel´s entsprechen
- Kein Zeichen einer anderen Rasse darf im Boerboel sichtbar sein

Ausschlussmerkmale

Allgemeines Erscheinungsbild
-
Unbeholfenheit und Unausgewogenheit im äußeren und/oder in der Bewegung
-
Zu groß und/oder zu schwer
-
Zu klein und/oder zu leicht
-
Jegliches Anzeichen einer anderen Rasse
-
Rüden über 68cm Schulterhöhe
-
Rüden unter 64cm Schulterhöhe
-
Hündinnen über 66cm Schulterhöhe
-
Hündinnen unter 60cm Schulterhöhe

Aggressives Wesen
- aggressives und unkontrollierbares Verhalten dem Besitzer gegenüber

Kopf
-
zu kleiner und ausdrucksloser Kopf
-
zu kurzer Oberkiefer/ zu langer Unterkiefer
-
Leberfarbene oder unpigmentierte Nase
-
Spitzes Maul
-
blaue Augen

Körperproportionen
-
Brust zu eng oder zu schmal
-
Hinter- oder Vorderbeine  nach innen oder nach außen stehend.
-
Lockiges oder zu langes Fell
-
Haare auf der Lippe
-
Hohlkreuz

Farbe
-
Schwarz
-
Bunt
-
Weiß
-
ein oder beide Augen weiß

Abweichungen
- Abweichungen vom Zuchtstandard sollten erkannt werden. Die Fehler und deren schwere Grad bestimmen die
  Bestrafung

 

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte:

http://www.ebbasa.eu/