Verhaltensüberprüfung

Die Anzahl der Boerboels, die in ein neues Heim vermittelt oder sogar eingeschläfert werden mussten hat sich in den letzten Jahren vervielfacht. Ein Grund dafür liegt bestimmt an den falschen Erwartungen der neuen Besitzer an diese Rasse, ein anderer Grund ist mit Sicherheit die ansteigende Popularität des Boerboels in den letzten Jahren – Züchter schießen aus dem Boden und sowohl das Zuchtmaterial als auch das Wissen über die Rasse und die Zucht an sich ist nicht immer das Beste. Das Ergebnis ist eine Masse an unstabilen und unsicheren Boerboels.

Der andere Grund ist die deutsche Gesetzgebung. Es gibt hier verschiedene, von den einzelnen Bundesländern herausgegebene Gefahrenhundeverordnungen. In der Vergangenheit haben sich diese Verordnungen nicht mit dem Boerboel befasst, allerdings reagiert die Gesetzgebung jetzt auf die gehäuften Vorfälle, in denen Boerboels involviert waren. Somit überdenken einige Länder mittlerweile die Erweiterung der Rasselisten um den Boerboel, in einigen Ländern wird es bereits in die Tat umgesetzt. Das Ergebnis der Listung sind eingeschränkte Haltungserlaubnisse, abhängig von den Bestimmungen der einzelnen Städte erhöhte Steuern und – ohne bestandene Maulkorb- und Leinenbefreiung – die Auflage, den Hund immer mit Leine und Maulkorb zu führen. In der Konsequenz wird sich die Anzahl der zu vermittelnden Boerboels noch erhöhen, da viele Halter entweder den gesetzlichen Bestimmungen nicht mehr genügen oder aber sich die höheren Steuern einfach nicht leisten können.

Das sind die Gründe, die den Ersten Boerboel Club Deutschland e.V. (1. BCD e.V.) – und seine Mitglieder – dazu bewogen haben, eine Verhaltensüberprüfung durchzuführen. Boerboel Besitzer sollen ermutigt werden, Ihre Hunde überprüfen zu lassen, bevor mit Ihnen gezüchtet wird, dazu können im Rahmen einer Verhaltensüberprüfung Daten über die einzelnen Hunde und langfristig über gesamte Linien erhoben werden. Es wird lange dauern, bis handfeste Ergebnisse vorliegen – und die Teilnahme vieler Boerboels.

Die Gutachterin – Angelika Lanzerath -, die die Verhaltensüberprüfung durchführt ist Gutachterin des Landes NRW und berechtigt, den Wesenstest für gefährliche Hunde beider Klassen abzunehmen. Darüberhinaus ist sie Zuchtwartin der Kuvaczs in Deutschland und hat mit Ihrem Handeln die Zucht dieser Hunde in den letzten 15 Jahren maßgeblich beeinflusst.

Wenn Sie mehr über die Verhaltensüberprüfung wissen möchten oder daran teilnehmen möchten wenden Sie sich bitte an info@1bcd.de.